Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 3.5.2024
Ausländerwesen Ausschreibung von abhanden gekommenen ausländischen Pässen zur Identitätsprüfung RdErl. d. Innenministers v. 18.7.1984 -1 C 4/43.641
Ausländerwesen
Ausschreibung von abhanden gekommenen
ausländischen Pässen zur Identitätsprüfung
RdErl. d. Innenministers v. 18.7.1984 -1 C 4/43.641
Die
missbräuchliche Benutzung von abhanden gekommenen gemeldeten ausländischen
Pässen und Passersatzpapieren muss erschwert werden. Die Einleitung dazu
geeigneter Fahndungsmaßnahmen erfordert, dass die Polizei Kenntnis von
derartigen Verlustmeldungen erhält. Im einzelnen ist wie folgt zu verfahren:
Die Ausländerbehörden leiten Informationen über die ihnen als abhanden
gekommenen gemeldeten Pässe und Passersatzpapiere an die zuständige
Kreispolizeibehörde weiter.
Die Mitteilung unterbleibt, wenn die Kreispolizeibehörde nachweisbar bereits
durch eine Strafanzeige oder auf andere Weise von dem Verlust des ausländischen
Passes oder Passersatzpapiers Kenntnis erhalten hat.
Die Kreispolizeibehörden veranlassen
beim Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen die Aufnahme in das
polizeiliche Fahndungssystem.
Den Kreispolizeibehörden obliegt
auch die Löschung der Fahndungsnotierungen. Sie sind deshalb ebenfalls zu
unterrichten, wenn als abhanden gekommen gemeldete ausländische Pässe oder
Passersatzpapiere wieder aufgefunden werden.
Für die Mitteilungen an die
Kreispolizeibehörden ist ein Formblatt (2fach) nach dem als Anlage
beigefügten Muster zu verwenden.
MBl. NRW. 1984 S. 948
Anlagen: